Schlagwortarchiv für: Häufige Fragen

Internetforen und YouTube sind voll von “How to” Videos zum Thema Parkett selbst schleifen. Doch was hier so locker und einfach aussieht, ist alles andere als einfach. Mal eben eine Maschine aus dem Baumarkt oder Mietpark ausleihen und los gehts. So oder ähnlich gehen die meisten Heimwerker das Projekt “Parkettrenovierung” an.

Nicht, dass es unmöglich wäre, einen Holzboden selbst zu renovieren. Am Anfang lautet die Frage jedoch: „Lohnt sich das überhaupt?

Parkett selbst schleifen
Ganz genau hinsehen: eine Schleifwelle im Boden, verursacht durch falsche Maschinenführung.

Wer noch nie seinen Holzfußboden selbst saniert hat und noch nie hinter einer Parkettschleifmaschine stand, wird vielleicht verwundert sein, wie viel Feingefühl das Führen einer solchen benötigt und wie schnell eine Delle ins Parkett geschliffen ist.

Wir sehen regelmäßig Holzfußböden, die im Selbstversuch renoviert wurden und haben weiter unten einige Exemplare davon aufgeführt 🙂

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👉 Für wen lohnt es sich, Parkett selbst zu schleifen?

In den meisten Fällen lohnt es sich nur für einen: den Baumarkt. Dieser verdient nämlich gleich mehrfach:

  1. Am Verleih der Parkettschleifmaschinen (tageweise)
  2. Am Verkauf möglichst vieler Schleifbänder
  3. Am Verkauf von möglichst viel Parkettversiegelung

Wussten Sie, dass Leihmaschinen aus Baumärkten zwar größtenteils vom selben Hersteller wie Profi-Maschinen stammen, aber nur über die Hälfte der Motor- und Schleifleistung verfügen?

Zunächst hat dies natürlich den Vorteil, dass der ungeübte Laie seinen Boden nicht so schnell beschädigt, wenn er einen Schleiffehler verursacht. Viel wichtiger ist jedoch, dass er dadurch im Schnitt dreimal so lange für die Arbeit benötigt, wie ein Profi.

Außerdem benötigt er auch ein Vielfaches an Schleifbändern und Schleifscheiben.

👉 Die Kosten für Zubehör im Baumarkt

Schleifbänder, Schleifscheiben, Parkettlack, Polierpads etc. – alles, was wichtig ist zum Parkett schleifen, bekommt ein Profi-Betrieb zum Bruchteil der Verkaufspreise im Baumarkt geliefert.

Wer diese anspruchsvolle Arbeit dennoch selbst ausführen möchte, spart im Vergleich zur Beauftragung eines professionellen Parkettlegers nicht viel. Aus diesem Grund ist ungeübten Laien vom Do-it-yourself-Projekt „Parkett abschleifen“ eher abzuraten.

Selbst die meisten Maler und Raumausstatter – Ihres Zeichens gestandene Allround-Handwerker – scheuen sich vor dieser Arbeit.

Zu heikel sind die Anforderungen an eine perfekte Oberfläche. Die meisten Schleiffehler werden erst nach dem Lackieren sichtbar und können die Gesamtoptik des Holzbodens nach dem Abschleifen empfindlich beeinträchtigen (Beispiele weiter unten).

👉 Video-Tutorial Parkett abschleifen – Anleitung

👉 Kann ich mein Parkett selbst färben?

Noch eine Portion anspruchsvoller ist das Färben von Parkettböden. Hier ist eine absolut sauber geschliffene Oberfläche gefragt. Selbst kleinste Schleiffehler sind nach dem Färben deutlich sichtbar.

Wir möchten ambitionierte Heimwerker nicht entmutigen, wenn wir sagen „Die meisten dieser Projekte scheitern“. Jedoch ist genau dies seit Jahren unsere Beobachtung. Nach dem ersten Versuch entscheiden sich die meisten, die mühevoll aufgetragene Farbe wieder „runterzuschleifen“.

⚠️ Das ist leichter gesagt als getan:

Die aufgetragene Farbe sitzt nun in den Fugen zwischen den einzelnen Stäben. Bei Mosaik- und sonstigen Lamellenböden ist dies generell der Fall. Schleift man die Farbe wieder herunter, ist der Holzboden zwar frei von Farbresten, dafür sind jedoch die Fugen noch immer dunkel. Besonders bei helleren Holzarten wie Ahorn, Eiche oder Buche fällt dies sehr stark auf.

Färbe-Arbeiten sind daher nicht mehr wirklich rückgängig zu machen.

Parkett selber schleifen: schief gegangen
Glück gehabt: Die Farbe ließ sich zum Glück mit der Schleifmaschine wieder entfernen. Was bleibt, sind dunkle Fugenbereiche.

👉 Häufige Probleme beim Parkett abschleifen – vermeiden Sie diese Fehler!

❗ Problempunkt Nr. 1 – Der alte Lack

Parkettschleifmaschinen aus dem Baumarkt, bzw. Mietmaschinen haben eine schwache Motorleistung.

Wie eingangs erwähnt, halten die Schleifmittel aus dem Baumarkt/Mietpark in der Regel nur sehr kurz.

Das führt dazu, dass nach dem Grobschliff Lackreste auf der Fläche verbleiben. Teile des Bodens sind bereits roh geschliffen, an anderen Stellen verbleibt jedoch eine hauchdünne Lackschicht.

Es sollte mindestens 0,2 – 0,5 mm abgeschliffen werden, um sicherzugehen, dass der alte Lack wirklich überall gleichmäßig entfernt wurde.

Teilweise sitzt der Lack sehr tief im Holz. Dies kann je nach Holzart variieren. Bei Hirnholz wie z.B. Holzpflaster oder ähnlichem kommt es immer wieder vor, dass die alte Versiegelung auch noch sehr viel tiefer „verankert“ sein kann. Leihmaschinen sind für die Beseitigung solch dicker Schichten ungeeignet.

Parkett selbst abschleifen
Nicht schön anzusehen: ein Malerbetrieb hatte den Boden mit einer Mietmaschine geschliffen und anschließend versiegelt. Im Bild sieht man die unschöne Schattierung, hervorgerufen durch (unsichtbare) Lackreste auf dem Holz.

Verbleibende Lackreste fallen nach dem ersten Schleifgang leider nicht mehr auf. Denn eine Parkettversiegelung, die zwar angeschliffen, aber nicht abgeschliffen ist, neigt dazu weißlich zu werden.

Man spricht vom sog. Weißbruch der Versiegelung. Nur das geschulte Auge kann solche Stellen noch vom rohen Holz unterscheiden.

Die meisten Laien fahren deshalb mit den feineren Schleifgängen fort und bemerken diese Stellen nicht weiter.

Die Folge daraus wird leider erst nach dem Versiegeln klar:

Überall, wo noch Rückstände der alten Versiegelung vorhanden sind, wird der Fußboden wieder gelblich. Wo das Parkett hingegen roh geschliffen wurde, erhält es den natürlichen Farbton eines frisch versiegelten Bodens. Man hat nun eine Fläche, die von „gelben Flecken“ übersät ist (Bild oben).

❗ Problempunkt Nr. 2 – Woran die meisten scheitern

Wer dennoch die Hürden mit der Maschinenführung überwunden hat und selbst die Schleiffehler in mühevoller Kleinarbeit entfernt hat, kommt jetzt endlich zum spannenden Teil: Parkett abschleifen und versiegeln.

Nicht nur für Profis stellt dies den schönsten Teil der Arbeit dar. Endlich bekommt der Boden seinen letzten Feinschliff und kann anschließend „eingelassen“ werden.

Das Versiegeln eines Bodens ist nicht mit dem Streichen einer Wand vergleichbar.

Parkett selbst schleifen und versiegeln
Beim Versiegeln „schwimmt der Boden im Lack“. Hierbei muss der Lack sehr gleichmäßig aufgetragen werden. Bilden sich kleine Pfützen, sind diese nach der Trocknung deutlich sichtbar.

Zwar nutzt man hierzu meist auch Walze und Pinsel, die Arbeitsgänge sind jedoch grundverschieden. Es benötigt sehr viel Übung und Feingefühl, die Versiegelung überall gleichmäßig zu verteilen.

Anders als beim Streichen einer Wand können bereits versiegelte Bereiche nicht einfach „nachgestrichen“ werden. Man arbeitet sich nämlich „rückwärts aus dem Zimmer heraus“.

Stellen die man erst vor 2 Minuten bearbeitet hat, sind dann meist nicht mehr erreichbar.

❗ Problempunkt Nr. 3 – Der Zwischenschliff

Der Zwischenschliff wird von vielen Heimwerkern ignoriert oder zumindest unterschätzt.

Nicht weil sie sich nicht trauen, sondern weil Ihnen niemand etwas davon gesagt hat. So enden viele Do-It-Yourself Parkettrenovierungen mit einer rauen Oberfläche. Einmal lackiert und fertig. Wer sich jedoch zuvor gut informiert hat, geht nun den Zwischenschliff an.

Hierbei ist es extremst wichtig, nicht zu lange auf einer Stelle zu verharren. Wer nur 2 Sekunden zu lange mit der Maschine an einer Stelle verweilt, läuft Gefahr, die Versiegelung an dieser Stelle durchzuschleifen. Meistens fällt das beim Zwischenschleifen noch gar nicht auf.

Einer der schwierigsten Schritte: beim Zwischenschliff darf die Lackoberfläche nur vorsichtig angeschliffen werden. Sonst riskiert man Fleckenbildung nach der letzten Versiegelungsschicht.

Besonders schwierig ist dies beim Dielen schleifen, da hier oft gröbere Unebenheiten auch nach dem Abschleifen noch vorhanden sind.

Spätestens wenn die nächste Versiegelungsschicht aufgetragen wird, kommt es zur Bildung von Farbunterschieden. Im besten Falle bleiben diese als leichte Schattierungen sichtbar. Meistens jedoch heben sich die Stellen am Endergebnis deutlich als hell/dunkle Flecken ab.

👉 Lohnt sich Parkett selber schleifen?

Dieser Artikel soll Ihnen nicht die Lust an der Renovierung nehmen.

Er soll all diejenigen warnen, die noch nie hinter einer Parkettschleifmaschine standen. Zu oft sehen wir die Ergebnisse solcher Experimente selbst vor Ort. Gerade im Renovierungsbereich, wo oft Zeitdruck vorhanden ist, kann diese Sparmaßnahme schnell nach hinten losgehen.

Wer sich ernsthaft mit dem Thema Parkettboden schleifen, befassen möchte, sollte einen Profi fragen, ob er zumindest 1-2 Tage mit dabei sein darf. So kann man sich zumindest die Basics ansehen und die Schwierigkeiten des eigenen Bodens vorher abschätzen. Wer dann noch genügend Zeit, Geduld und Sorgfalt aufbringt, wird auch ein entsprechendes Ergebnis erzielen können.

Parkett selber abschleifen
Ein Negativbeispiel: Schleifwellen und Schleifspuren sind deutlich zu sehen. Im Rohzustand war dies für den Laien jedoch nicht erkennbar. Erst nach dem Ölauftrag traten die Schleifspuren deutlich hervor.

👉 Lohnt es sich, einen Fachbetrieb zu beauftragen?

Immer wieder bekommen wir diese Frage gestellt: „Lohnt sich das überhaupt, meinen alten Boden noch einmal abzuschleifen?“

⭐ Es lohnt sich in doppelter Hinsicht:

1. Finanziell, im Vergleich zu einer Neuverlegung

2. Optisch

⭐ Der finanzielle Aspekt beim Parkett aufarbeiten

Manchmal haben wir im Gespräch mit unseren Kunden schon den Satz gehört: „Aber bei diesen Kosten, bekomme ich ja einen neuen Laminatboden oder sogar ein günstiges Fertigparkett!“

Wenn man den Preis isoliert betrachtet, müsste man hier zweifelsohne zustimmen. Erst wenn man den Gesamtaufwand für eine Neuverlegung betrachtet, wird klar, dass dies noch viele weitere Kosten mit sich brächte.

Die Aufarbeitung des Bodens ist einer Neuverlegung wirtschaftlich meistens überlegen.

⚠️ Vorsicht beim Kostenvergleich mit Neuverlegungen:

  1. Der alte Boden muss zunächst entfernt werden. Dies kann bei einem verklebten Boden zur bösen Überraschung werden. Meistens trennt sich das Parkett bei dem Versuch, es zu entfernen, in mehrere Teile auf, sodass z.B. die untere Schicht auf dem Estrich kleben bleibt und erst im Nachhinein noch mit einer speziellen Fräse entfernt werden muss.
  2. Der alte Untergrund muss im Anschluss wieder eingeebnet werden. Dazu wird er zunächst geschliffen, dann grundiert und anschließend mit einer zementären Ausgleichsmasse vollflächig verspachtelt.
  3. Der neue Holzfußboden und passende Sockelleisten müssen gekauft werden. Zusätzlich kommt eine Trittschalldämmung oder bei fester Verklebung ein elastischer Parkettkleber zum Einsatz.
  4. Der neue Fußboden muss verlegt werden

All diese Punkte sorgen dafür, dass die Neuverlegung der Sanierung finanziell deutlich unterlegen ist. Der reine Materialpreis für den Boden macht nur einen Bruchteil der Gesamtkosten aus und ist daher nicht mit den Preisen fürs Parkett schleifen vergleichbar.

⭐ Der optische Aspekt beim Parkett schleifen

Beim Parkett abschleifen werden in der Regel die folgenden Makel an Ihrem Boden beseitigt:

  • Kratzer und Dellen,
  • Verfärbungen durch UV-Licht,
  • Verfärbungen durch Schmutz,
  • Verfärbungen durch Wasserschäden,
  • Fehlstellen,
  • Windrisse,
  • Große Fugen
  • etc.

Sollten sich einzelne, sehr tiefe Dellen oder Macken in Ihrem Holzboden befinden, so können diese mit einem speziellen Holzkitt, bzw. auch noch im Nachhinein mit einem Parkett Reparatur-Set repariert werden.

Die Renovierung von Parkettböden lohnt sich also sowohl finanziell als auch optisch.

Es gibt kaum einen Fall, bei dem sich eine Renovierung nicht lohnen würde.

👉 Parkett schleifen: Vorher-/Nachher-Fotos:

👉 Wie oft lässt sich mein Parkett abschleifen?

Nicht jedes Parkett kann mehrfach renoviert werden. Dies hängt entscheidend davon ab, ob die Nutzschicht Ihres Bodens stark genug ist.

Ein massiver Holzboden hat keine eigentliche Nutzschicht. Dieser besteht – wie der Name sagt – aus einem massiven Stück Holz.

Parkett schleifen wie oft
Echtes Stabparkett: 22 mm Gesamtdicke

Als Nutzschicht bezeichnet man eine relativ dünne Holzschicht, die bei mehrschichtigem Fertigparkett den obersten Teil bildet. Dieser Teil ist der einzige, der wirklich „benutzt“ wird und heißt darum Nutzschicht.

❓ Wie oft kann man Parkett abschleifen?

Wir können Ihnen hier nur unverbindliche Richtwerte geben. Eine verbindliche Aussage hierzu können wir erst treffen, wenn wir Ihren Boden vor Ort besichtigt haben.

Die folgenden Werte sind jedoch unserer Erfahrung nach zuverlässig:

  • Fertigparkett abschleifen, bis 4 mm Nutzschicht: 1x
  • Fertigparkett abschleifen, bis 6 mm Nutzschicht: 2x
  • Fertigparkett mit MDF-/HDF-Träger: nicht schleifbar 
  • Furnierboden (1 mm Furnier): nicht schleifbar 
  • (Mosaik-) Massivparkett 8 mm: 4-6x 
  • (Lam-) Massivparkett 10 mm: 4-6x 
  • (Stab-) Massivparkett 22 mm: 6-8x

⭐ Faktor #1: die Dicke der Nutzschicht

Die Dicke der Nutzschicht ist nun der erste entscheidende Faktor bei der Frage „Wie oft kann man Parkett abschleifen“. Ist die Nutzschicht sehr dünn (1 – 2,5 mm) handelt es sich um einen Furnierboden.

Ein Furnierboden kann nicht wirklich renoviert werden, weil die Gefahr besteht, dass der Boden durchgeschliffen wird. Darum klären wir im Vorfeld ab, wie stark die Nutzschicht Ihres Bodens ist und ob die Parkettrenovierung möglich ist oder nicht.

Eine „gute“ Nutzschicht hat mindestens 3,5 mm Dicke.

Noch besser, dafür aber sehr selten anzutreffen, sind Nutzschichten mit einer Stärke von 6 mm und mehr.

Sie können die Stärke Ihrer Nutzschicht ganz einfach selbst feststellen, indem Sie sich den Querschnitt Ihres Fußbodens ansehen.

Das geht am einfachsten z.B. an einer Stelle mit einer Abdeckschiene oder z.B. beim Auslass von Heizkörperrohren. Heben Sie die Schiene oder Rohrabdeckung einfach an und leuchten Sie mit einer Taschenlampe den Querschnitt an.

Handelt es sich nun um ein Mehrschicht-Fertigparkett, lässt sich die oberste Schicht deutlich vom Rest des Elements unterscheiden.

Messen Sie jetzt mit einem Lineal oder ähnlichem, wie dick die Nutzschicht ist.

⭐ Faktor #2: der Aufbau der Mittellage

Ein weiterer Faktor, der die Renovierung Ihres Bodens limitieren kann, ist der Aufbau der Mittellage Ihres Fußbodens.

Bei der Sanierung werden in der Regel Wasserlacke aufgetragen. Dies hat in der Vergangenheit des Öfteren zu Problemen mit sog. „MDF-/HDF-Trägern“ geführt.

Hierbei handelt es sich um Fertigparkett Elemente, die in der Mittellage kein Massivholz, sondern eine sehr feine „Pressspanplatte“ aufweisen.

Parkett schleifen wie oft
Aufbau von mehrschichtigem Parkett mit HDF-Träger

Kommt diese MDF-/HDF-Schicht in Kontakt mit Feuchtigkeit, quillt sie an und verformt das Parkett. Fertigparkett mit MDF- oder HDF-Träger sollte daher allenfalls mit Parkettöl behandelt werden. Wir empfehlen jedoch meist, von der Renovierung abzusehen.

⭐ Faktor #3: die Ebenheit des Unterbodens

Ist der Unterboden nicht wirklich eben, führt dies vor allem bei Fertigparkett immer wieder zu Problemen.

Gerade wenn man nur 3 mm Nutzschicht hat, kann schon eine leichte Unebenheit im Boden dazu führen, dass die Nutzschicht durchgeschliffen wird.

Wir empfehlen daher meistens, Fertigparkett nur ein einziges Mal zu schleifen, auch wenn der Parketthersteller hierzu eine andere Meinung hat. Wurde Ihr Boden bereits renoviert, raten wir von einem erneuten Abschleifen ab.

Fertigparkett - Nutzschicht durchgeschliffen.
Nutzschicht durchgeschliffen: wenn der Unterboden uneben oder die Nutzschicht zu dünn ist.

Gerade beim Fertigparkett schleifen, sollten die geeigneten Maschinen zur Renovierung verwendet werden.

Der Schleifdruck muss ggf. angepasst werden, weil ein zu hoher Schleifdruck wieder die Gefahr des Durchschleifens birgt.

Unsere Profi-Maschinen haben eine variable Druckregelung und können auch Fertigparkett ohne Probleme schleifen. Vor dem Beginn stellen wir die richtige Druckstufe ein und verhindern somit, dass zu viel Material auf einmal abgetragen werden kann.

⭐ Faktor #4: die aktuelle Versiegelung

Je nachdem, welche Parkettversiegelung im Moment auf Ihrem Boden aufgebracht ist, kann es auch genügen, den Boden nur kurz anzuschleifen und anschließend wieder zu versiegeln.

Dies ist insbesondere möglich, wenn Ihr Boden im Moment geölt ist.

Hier genügt meistens nur ein kurzer „Zwischenschliff“ und Ihr Holzboden kann im Anschluss schon nachgeölt werden.

Schwieriger ist dies bei versiegelten Böden, weshalb wir hierbei wieder zu einer richtigen Sanierung raten.

👉 Was nun?

Sie möchten Ihren Parkett-, oder Dielenboden nicht selbst abschleifen?

Dann kontaktieren Sie unsere Parkett-Schliff-Profis in ganz Deutschland. Auch in Ihrer Nähe findet sich ein Fachbetrieb.

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      Generell ist der Parkettboden während des Abschleifens noch begehbar. Erst wenn es zum Feinschliff kommt und anschließend die Grundierung aufgetragen wird, ist ein Begehen der Fläche tabu.

      Vom Zeitpunkt des Auftrages der Versiegelung ab, müssen Sie mit ca. 6 – 8 Stunden rechnen, in welchen Ihr Parkettboden nicht begehbar sein wird. Anschließend können Sie Ihren Boden bereits vorsichtig überqueren – jedoch nicht belasten.

      Darum wird am nächsten Tag (meist Vormittags) die lackierte Fläche noch einmal vorsichtig angeschliffen und anschließend mit einer letzten Schicht der Parkettversiegelung versiegelt. Auf Wunsch können stärker belastete Flächen noch zusätzlich versiegelt werden.

      Von nun an dauert es wieder 6 – 8 Stunden, bis Ihr Boden vorsichtig begehbar ist.

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      Vorsicht in den ersten Tagen

      Innerhalb der ersten 24 Stunden erreicht Ihre Versiegelung nun ca. 95% der Endhärte. Für die restlichen 5% Aushärtung werden die nachfolgenden Tage benötigt.

      Als Daumenregel gilt: Nach 3-4 Tagen können die Möbel eingeräumt werden.

      Da in den allermeisten Fällen Versiegelungen auf Wasserbasis zum Einsatz kommen, nimmt Ihr Parkettboden durch das Versiegeln eine gewisse Menge an Wasser auf.

      Der richtige Lack schützt die Parkettfarbe langanhaltend

      Damit dieses in den Folgetagen wieder ungehindert herausdampfen kann, sollten Sie nach dem Dielen abschleifen / Parkett abschleifen, keine dampfdichten Beläge, wie z.B. Folien etc. über mehrere Tage ausgelegt lassen.

      Parkett abschleifen und mit UV-Licht aushärten

      Weil es in manchen Fällen, wie z.B. im Ladenbau oder bei sonstigen Geschäftsräumen schlecht möglich ist, die Fläche so lange von der Benutzung auszuschließen, bieten wir außerdem die Schnell-Aushärtung mittels UV-Lampe an.

      Hierbei wird eine Spezial-Versiegelung verwendet, welche innerhalb von 2 Stunden trocknet. Im Anschluss wird mit einem fahrbaren UV-Härter die gesamte Fläche ausgehärtet. Der Boden ist anschließend sofort und zu 100% wieder belastbar.

      Parkett UV-Härtung

      Parkett abschleifen und ölen

      Entscheiden Sie sich für ein geöltes Parkett, so ist diese in der Regel innerhalb von 24 Stunden wieder begehbar. Da die Gesamtauftragsmene beim Ölen in einem einzigen Arbeitsgang aufgetragen wird, fallen hierbei keine weiteren Trocknungszeiten an.

      Jedoch sollten auch hierbei wieder ca. 3-4 Tage Schonfrist mit eingerechnet werden, um eine vollständige Aushärtung und somit dauerhaften Schutz Ihres Parkettbodens zu gewährleisten.

      Parkett polieren mit der Einscheibenmaschine

      Parkett-Profi in Ihrer Nähe gesucht?

      Wir sind in ganz Deutschland für Sie tätig. Finden Sie jetzt den richtigen Partner fürs Parkett schleifen in Ihrer Stadt. Auf unserer Startseite finden Sie alle Parkett-Schliff Betriebe aus Ihrem Umfeld. Derzeit finden Sie Parkett-Schliff Partnerbetriebe unter Berlin Dielenboden abschleifen. Im Norden Deutschlands finden Sie außerdem unseren Partnerbetrieb fürs Parkett abschleifen in Hamburg und Umgebung.

      Im Süd-Westen Deutschlands finden Sie uns unter Stuttgart Parkettboden abschleifen bzw. Mannheim Parkettrenovierung

      In Bayern, bzw. Franken finden Sie uns unter den Rubriken München Parkett abschleifen und versiegeln bzw. Augsburg Holzboden abschleifen.

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      Welche Möglichkeiten gibt es?

      Manchmal lässt es sich nicht arrangieren, alle Möbel von der Fläche zu entfernen. Insbesondere wenn das Parkett in mehreren Zimmern gleichzeitig renoviert werden soll, wird es schnell eng im Haus. Das Bad und der Flur sind schnell voll gestellt. Und was nun?

      Wir haben für Sie einige Lösungsvorschläge aus der Praxis gesammelt und hier zusammengefasst.

      Das Thema Möbel ausräumen ist beim Parkett schleifen immer wieder eine Herausforderung. Noch etwas komplizierter wird es im Winter, weil hier die Optionen Balkon und Garten meist nicht genutzt werden können.

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      Ihr Vorteil wenn die Möbel draußen sind

      Wenn alle Möbel von der Fläche entfernt wurden, kann die Parkettsanierung in einem Zug geschehen. Zwar ist es möglich, die Arbeit in mehrere Abschnitte aufzuteilen, dies führt jedoch beim Handwerker immer auch zu höherem Aufwand. Damit verbunden sind Mehrkosten für die Anfahrt und das Einrichten der Baustelle.

      Nicht zuletzt sind auch technische Herausforderungen mit einer Teilsanierung Ihres Parkettbodens verbunden. Wo setzt man die Übergänge? Wie teilt man die Fläche am Besten auf? Am leichtesten lässt sich dies bei einer Besichtigung vor Ort klären. Beim Gespräch stellen wir meist schnell fest was machbar ist und was nicht.

      Links: das Klavier wurde einfach abgedeckt und bei der Renovierung verschoben.

      Höherer Aufwand bei mehreren Abschnitten

      Man kann Parkett auch in mehreren Abschnitten abschleifen. Dazu muss man nur die Fläche richtig aufteilen und die Ausführung und Termine sorgfältig planen. Für fast jede Problemstellung bei diesem Thema, gibt es eine Lösung.

      Hierbei fallen dann noch Planungspunkte wie z.B. die Aufteilung der Versiegelung ins Gewicht. Die Parkettversiegelung (auch als Parkettlack bezeichnet) wird nämlich nach dem Parkett abschleifen bzw. Dielen schleifen, in mehreren Schichten aufgetragen. Findet Ihre Renovierungsmaßnahme in mehreren Abschnitten statt, müssen wir auch die Trocknungszeiten mit einplanen. Ein persönliches Gespräch vor Ort bringt meist schnell eine Lösung.

      Staubfreies Schleifen ermöglicht auch Teilsanierung

      Immer wieder blicken wir in erstaunte Gesichter, wenn das Thema „Staubfreies Parkett schleifen” aufkommt. Tatsächlich ist es so, dass der gesamte Feinstaub von unseren Maschinen abgesaugt wird. Trotzdem dürfen Sie keine klinisch reine Wohnstube erwarten. Wo gehobelt wird, fallen noch immer Späne. Doch Späne bleiben am Boden liegen. Den Feinstaub erledigt unsere Absaugung.

      Parkettrenovierung ohne Staub
      Um auf Nummer sicher zu gehen, können bestehende Möbelstücke auch mit einer Plane abgedeckt werden. Sprechen Sie uns einfach darauf an, wir finden eine Lösung.

      Wohin mit den Möbeln?

      In der Praxis haben sich die folgenden Möglichkeiten bei unseren Kunden bewährt:

      1. Einlagerung in der Garage
      2. Einlagerung im Keller
      3. Möbel auf den Balkon/Garten und mit einer Plane abdecken
      4. Eine Faltgarage oder Faltzelt im Garten aufstellen

      Bei Umzügen oder großen Renovierungsaktionen bleibt außerdem noch die Einlagerung bei der Umzugsfirma oder bei einem der bekannten Self-Storage Anbietern.

      Was tun mit Einbaumöbeln?

      Wenn Sie sich sicher sind, dass die Einbaumöbel auch in den nächsten 15-20 Jahren dort bleiben werden wo sie jetzt sind, arbeiten wir diese einfach an. Das bedeutet, unser Mitarbeiter schleift passgenau an Ihren Einbauschrank heran.

      Ideal ist es, wenn Ihr Einbauschrank über einen abnehmbaren Sockel verfügt. Dies ist z.B. bei Küchen üblich. So können wir ohne großen Aufwand sogar noch etwas unter Ihren Schrank schleifen. Nach dem Holzboden abschleifen und versiegeln, wird der Sockel wieder montiert und es bleibt kein Übergang sichtbar.

      Der einst so schöne Parkettboden ist in die Jahre gekommen, doch wer muss das Parkett abschleifen beim Mieterwechsel eigentlich bezahlen? Dieser Artikel beleuchtet das Thema und beantwortet die häufigsten Fragen zum Thema ‚Mieterwechsel und Parkettrenovierung‘.

      Dabei legen wir den Fokus auf den privaten Bereich. Für Geschäftsräume gelten oft andere Regelungen & Bestimmungen. Auch kann dieser Beitrag nicht den Gang zum Anwalt ersetzen. Er spiegelt lediglich unsere einschlägigen Erfahrungen wider.

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      Dass Mietrecht und die Parkettrenovierung

      Wurde der Parkettboden über mehrere Jahre hinweg vom Mieter genutzt und ist nun stark beschädigt, muss abgewogen werden, ob es sich hierbei um ‚übermäßige Abnutzung‘ handelt oder ob die Beschädigungen der Nutzungsdauer angemessen sind.

      Einschlägige Gerichtsurteile gehen von einer Nutzungsdauer zwischen 12 und 20 Jahren aus. Bei der Berechnung dieser Dauer muss jedoch beachtet werden, ob der Parkettboden beim Einzug seinerzeit überhaupt frisch renoviert war oder sich bereits in einem abgenutzten Zustand befand.

      Was ist ‚normale‘ Abnutzung und was ist übermäßige Abnutzung?

      Als ‚normale‘ Abnutzung gelten in der Regel abgelaufene Versiegelungen bzw. abgelaufene Schichten des Parkettöls, sowie oberflächliche Verkratzungen an der Parkettversiegelung.Ältere Parkettversiegelungen neigen dazu, mit der Zeit zu vergilben. Die so entstehenden Farbunterschiede an Stellen, wo vorher Möbel standen, sind ebenfalls als ‚normal‘ zu bewerten. Auch leichte Druckspuren von Möbeln oder einem schweren Regal, sind nach einigen Jahren völlig normal. Derlei Beschädigungen sind daher kaum als ‚übermäßig‘ durchzusetzen.

      Generell haftet der Mieter nur für Schäden, die über den ‚vertragsgemäßen Gebrauch‘ hinausgehen. Beispiele hierfür sind z.B. aufgequollene Parkettstäbe, sehr tiefe Dellen oder gar Urinspuren – wie häufig durch Haustiere verursacht (Urinspuren auf Eiche-Parkett lassen sich oft durch das komplette Einfärben eines Parkettbodens überdecken).

      Auch die durch Pfennigabsätze verursachten Abdrücke – beispielsweise auf Weichholz-Dielenböden sind als übermäßige Abnutzung anzusehen. Wer seinen Weichholz-Dielenboden mit Metallabsätzen begeht, nutzt diesen keinesfalls ordnungsgemäß und kann daher für derartige Schäden belangt werden.

      Parkett schleifen Vermietersache?

      Wie sind Schäden durch Haustiere zu beurteilen?

      Laut einschlägiger Urteile haftet der Mieter z.B. für Kratzer die ein in der Wohnung gehaltener Hund verursacht hat. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Vermieter die Haltung des Hundes zuvor ausdrücklich gestattet hat.

      Spätestens wenn der Mieter bemerkt, dass sein Haustier den Boden verkratzt, muss er die Nutzung so einschränken, dass dies nicht mehr möglich ist.

      Das kann z.B. bedeuten, den Hund nur in Räumen ohne Parkett zu halten oder z.B. „Antirutsch-Socken“ für den Hund zu kaufen.

      Wurde vor dem Mieterwechsel eine entsprechend robuste Versiegelung aufgetragen, ist die Gefahr von Kratzspuren durch Haustiere wesentlich geringer. Gegen schwere Hunde und ihre massiven Krallen ist jedoch leider noch kein Kraut gewachsen.

      Sind Kratzspuren durch Hunde bei Mietwohnungen "normale Abnutzung"?

      Ist das Abschleifen und Versiegeln eine Schönheitsreparatur?

      Entgegen mancher älterer Mietverträge ist das Abschleifen und Versiegeln eines Parkettbodens keineswegs eine „Schönheitsreparatur“. Vermieter sollten davon absehen, das Dielen schleifen von vorn herein im Mietvertrag dem Mieter aufzubürden. Dies kann ganze Passagen im Vertrag für nichtig erklären.

      Als Schönheitsreparatur zählen beispielsweise Schäden wie oberflächliche Kratzspuren, die mittels Parkettpflegemittel beseitigt werden können. Auch kleinere Macken, die sich mit einem Parkettreparaturset beseitigen lassen, stellen eine Schönheitsreparatur dar.

      Keine Schönheitsreparatur sind z.B. ganze Parkettstäbe/Dielen, die ausgewechselt werden müssen.

      Auch größere Wasserflecken sind keine Schönheitsreparaturen, da diese nicht mehr ohne eine Komplettsanierung entfernt werden können. In diesem Zusammenhang kommt oft die „Teilweise Sanierung“ ins Spiel. Scheinbar kostengünstig soll die Parkettfläche nur an den beschädigten Stellen in Stand gesetzt werden. Doch dies stellt meist keine optimale Lösung dar.

      Ist teilweise Abschleifen eine akzeptable Lösung für den Vermieter?

      Oft sind beim Auszug/Mieterwechsel nur recht kleine Teilflächen beschädigt. Werden diese z.B. in einem Wohnzimmer partiell abgeschliffen und versiegelt, kommt es immer zu Veränderungen der Holzfarbe und des Glanzgrades.

      Meist hebt sich eine teilsanierte Stelle vom Rest des Bodens deutlicher ab, als die ursprüngliche Beschädigung.

      Eine solche Sanierung des Holzbodens kann eine Übergangslösung während der Mietzeit, bis zum Mieterwechsel darstellen. Eine vollwertige Wiederherstellung des Dielen/Parkettbodens ist sie jedoch nicht.

      Auch wenn es wehtut: eine übergangslose Renovierung der beschädigten Fläche ist nur möglich, wenn alle zusammenhängenden Teile des Parkettbodens abgeschliffen werden.

      Wie berechnet sich der Zeitwert eines Parkettbodens, wie wird er abgeschrieben?

      Hat der Mieter eine übermäßige Abnutzung des Bodens zu verantworten, so muss er dennoch nur den Zeitwert und nicht den Neuwert des Bodens ersetzen. Außerdem muss die übermäßige Abnutzung zunächst vom Vermieter nachgewiesen werden.

      Wie bereits oben beschrieben wird dann die durchschnittliche Nutzungsdauer (12 – 20 Jahre) angesetzt. Nach der Berechnung des Zeitwertes werden dann die Kosten für die Parkettrenovierung über die Zeit der Nutzungsdauer hinweg, linear aufgeteilt.

      Beispiel:

      Der Parkettboden wurde 10 Jahre vom Mieter genutzt. Vor dem Einzug wurde der Boden frisch renoviert. Die Kosten für die erneute Parkettsanierung können in diesem Falle zu ca. 80% dem Mieter angelastet werden (Dies stellt lediglich einen Erfahrungswert dar).

      Wie kann der Vermieter eine übermäßige Abnutzung nachweisen?

      Die übermäßige Abnutzung des Parkettbodens kann der Vermieter z.B. durch eindeutige Protokollierung nachweisen.

      Der Vermieter kann z.B. durch ein Übergabeprotokoll den Zustand des Bodens beim Einzug/Mieterwechsel festhalten und sich abzeichnen lassen. Ohne ein solches Protokoll (am besten mit detaillierten Fotos) ist es meist sehr schwierig, eine übermäßige Abnutzung nachzuweisen.

      Wie nutzt man die Rechtslage als Vermieter?

      Obwohl in Deutschland der allgemeine Regulierungswahnsinn herrscht, gibt es immer noch den Grundsatz der Vertragsfreiheit.

      Dem Vermieter steht es somit frei, mit seinem Mieter individuelle Vereinbarungen zu treffen. Hierbei darf es sich jedoch nicht um eine Vertragsklausel des Mietvertrages selbst handeln. Auch darf es sich nicht um eine Bestimmung wie beispielsweise die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ oder um vorgefertigte „Formularverträge“ handeln.

      Eine wirkliche individuelle Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter ist für beide Parteien bindend und die Rechtsfolge lässt sich nach den allgemeinen Grundsätzen des Schuldrechtes abwickeln.

      Im Zweifel sollten sich Vermieter eine solide Vereinbarung vom Rechtsanwalt entwerfen lassen.

      Was, wenn ein Teppich auf dem Parkettboden verklebt wurde?

      Teppichböden werden oft über alte Parkettböden verlegt (diese sind mittels Parkettkleber ja fest mit dem Untergrund verbunden). Viele Mieter versuchen so z.B. einen unschönen oder abgenutzten Parkettboden zu überdecken. Dabei gibt es die Möglichkeit, den Teppichboden vollflächig zu verkleben oder ihn nur teilweise mittels Klebestreifen (= doppelseitiges Klebeband) zu fixieren.

      Während die erste Variante unweigerlich zur Zerstörung des Parkettbodens führt und der Parkettboden entfernt werden muss, kann ein Klebeband unter Umständen rückstandslos entfernt werden.

      Einige Jahre nach der Verklebung machen die meisten Fixierungen jedoch Probleme, da eine Weichmacherwanderung stattfindet. Die Parkettversiegelung wird somit grau/schwarz und es hilft nur noch das Abschleifen und Versiegeln. Derlei Ursachen sind meist eindeutig auf den Verursacher zurückzuführen und von diesem zu verantworten.

      Zusammenfassung

      Entgegen der Rechtsgrundlage erleben wir immer wieder, dass nach kurzen Verhandlungen eine Einigung zwischen Vermieter und Mieter stattfindet. Da meist nur kleinere Teile der Fläche stark beschädigt sind, sehen viele Mieter keinen Grund, die gesamte Fläche zu sanieren.

      Wie beschrieben, führt eine Teilsanierung jedoch zu keinem optimalen Ergebnis. Vermieter, die an einer schnellen Lösung interessiert sind, übernehmen daher meist einen Teil der Sanierungskosten. Die meisten Mieter erklären sich nach einer entsprechenden Nutzungsdauer bereit, ebenfalls einen Teil der Kosten fürs Parkett schleifen zu übernehmen. Wie groß die Gewichtung ist, sollte individuell nach Beschädigungsgrad beurteilt werden.

      Bevor es zum Äußersten kommt, sollte man sich als Vermieter klar machen, wie die Beweislage aussieht, bzw. ob entsprechende Protokolle vom Einzug vorhanden sind. In Anbetracht der hohen Kosten einer gerichtlichen Einigung, ist eine Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter oft wirtschaftlich sinnvoller.

      Manchmal erleben wir den glücklichen Fall, dass sowohl der alte Mieter, der Vermieter, als auch der neue Mieter sich die Kosten der Parkettsanierung teilen 🙂

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