Anti-Aging für Ihr Parkett – gelbes Parkett bleibt durch UV-Schutz dauerhaft natürlich schön

Das alte Parkett war bereits nach 11 Jahren extrem stark vergilbt und sah dadurch sehr künstlich aus. Auf den Fotos sieht man den direkten Farbunterschied, der bereits nach dem ersten Schleifgang sichtbar wird.

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Bis heute werden in Deutschland noch immer Versiegelungen verarbeitet, die sehr schnell gelb werden. In Verbindung mit dem typischen Nachdunkelungs-Effekt des Holzes, kann es bereits nach 2-3 Jahren zu gelben Oberflächen kommen.

Damit Ihr Parkett lange den natürlich schönen Farbton behält, bieten wir Ihnen zur Versiegelung einen speziellen Lack mit UV-Schutz an. Dieser wirkt wie ein Schutzschild gegen UV-Strahlen und verhindert, dass Ihre Versiegelung gelb werden kann. Außerdem verzögert sich hierdurch der Nachdunkelungs-Effekt.

Vergleich - Versiegelung unter Laborbedingungen: 1x mit und 1x ohne UV-Schutz
Links: ohne UV-Schutz – Rechts: mit UV-Schutz

Welche Holzarten neigen besonders stark zum Gelbstich?

Am anfälligsten für die Gelbverfärbung sind die Holzarten Buche, Eiche, Ahorn und Esche.

Um der Gelbverfärbung Ihres Parkettbodens vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen bei diesen Holzarten dringend, einen UV-Schutz. Hierdurch kann mit geringem Aufwand die Schönheit Ihres Holzbodens auf lange sehr Zeit gewährleistet werden. Beim Dielen schleifen ist ein UV-Schutz meist nicht sehr sinnvoll, da Massivdielen in den allermeisten Fällen geölt werden.

Falls Sie Fragen zu unseren „Anti-Aging“- Maßnahmen für Ihr Parkett haben, zögern Sie nicht uns anzurufen. Den richtigen Mitarbeiter fürs Parkett abschleifen in Ihrer Stadt finden Sie auf unserer Startseite. Eine weitere Möglichkeit zur Veredelung Ihres Bodens ist das Färben von Parkett.

Generell ist der Parkettboden während des Abschleifens noch begehbar. Erst wenn es zum Feinschliff kommt und anschließend die Grundierung aufgetragen wird, ist ein Begehen der Fläche tabu.

Vom Zeitpunkt des Auftrages der Versiegelung ab, müssen Sie mit ca. 6 – 8 Stunden rechnen, in welchen Ihr Parkettboden nicht begehbar sein wird. Anschließend können Sie Ihren Boden bereits vorsichtig überqueren – jedoch nicht belasten.

Darum wird am nächsten Tag (meist Vormittags) die lackierte Fläche noch einmal vorsichtig angeschliffen und anschließend mit einer letzten Schicht der Parkettversiegelung versiegelt. Auf Wunsch können stärker belastete Flächen noch zusätzlich versiegelt werden.

Von nun an dauert es wieder 6 – 8 Stunden, bis Ihr Boden vorsichtig begehbar ist.

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Vorsicht in den ersten Tagen

Innerhalb der ersten 24 Stunden erreicht Ihre Versiegelung nun ca. 95% der Endhärte. Für die restlichen 5% Aushärtung werden die nachfolgenden Tage benötigt.

Als Daumenregel gilt: Nach 3-4 Tagen können die Möbel eingeräumt werden.

Da in den allermeisten Fällen Versiegelungen auf Wasserbasis zum Einsatz kommen, nimmt Ihr Parkettboden durch das Versiegeln eine gewisse Menge an Wasser auf.

Der richtige Lack schützt die Parkettfarbe langanhaltend

Damit dieses in den Folgetagen wieder ungehindert herausdampfen kann, sollten Sie nach dem Dielen abschleifen / Parkett abschleifen, keine dampfdichten Beläge, wie z.B. Folien etc. über mehrere Tage ausgelegt lassen.

Parkett abschleifen und mit UV-Licht aushärten

Weil es in manchen Fällen, wie z.B. im Ladenbau oder bei sonstigen Geschäftsräumen schlecht möglich ist, die Fläche so lange von der Benutzung auszuschließen, bieten wir außerdem die Schnell-Aushärtung mittels UV-Lampe an.

Hierbei wird eine Spezial-Versiegelung verwendet, welche innerhalb von 2 Stunden trocknet. Im Anschluss wird mit einem fahrbaren UV-Härter die gesamte Fläche ausgehärtet. Der Boden ist anschließend sofort und zu 100% wieder belastbar.

Parkett UV-Härtung

Parkett abschleifen und ölen

Entscheiden Sie sich für ein geöltes Parkett, so ist diese in der Regel innerhalb von 24 Stunden wieder begehbar. Da die Gesamtauftragsmene beim Ölen in einem einzigen Arbeitsgang aufgetragen wird, fallen hierbei keine weiteren Trocknungszeiten an.

Jedoch sollten auch hierbei wieder ca. 3-4 Tage Schonfrist mit eingerechnet werden, um eine vollständige Aushärtung und somit dauerhaften Schutz Ihres Parkettbodens zu gewährleisten.

Parkett polieren mit der Einscheibenmaschine

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Wir sind in ganz Deutschland für Sie tätig. Finden Sie jetzt den richtigen Partner fürs Parkett schleifen in Ihrer Stadt. Auf unserer Startseite finden Sie alle Parkett-Schliff Betriebe aus Ihrem Umfeld. Derzeit finden Sie Parkett-Schliff Partnerbetriebe unter Berlin Dielenboden abschleifen. Im Norden Deutschlands finden Sie außerdem unseren Partnerbetrieb fürs Parkett abschleifen in Hamburg und Umgebung.

Im Süd-Westen Deutschlands finden Sie uns unter Stuttgart Parkettboden abschleifen bzw. Mannheim Parkettrenovierung

In Bayern, bzw. Franken finden Sie uns unter den Rubriken München Parkett abschleifen und versiegeln bzw. Augsburg Holzboden abschleifen.

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Parkettböden und Haustiere müssen sich nicht generell widersprechen. Es kann jedoch keine pauschale Empfehlung gegeben werden. Jedes Haustier verträgt sich unterschiedlich gut mit Parkettböden.

Sie stehen vor der Wahl, Ihren Parkettboden renovieren zu lassen?

Oder Sie überlegen sich, einen neuen Parkettboden verlegen zu lassen? Nach diesem Artikel wissen Sie, worauf Sie achten müssen, damit Ihr Haustier genauso glücklich mit dem neuen Holzboden wird, wie Sie.

Welche Versiegelung fürs Parkett bei Hunden?

Hunde sind in der Regel die schwersten Haustiere und haben außerdem die größten Krallen. Ein Mops, Dackel oder Chihuahua machen eher weniger Probleme als ein ausgewachsener Schäferhund. Leichte Furchen oder größere Kratzspuren sind bei Schäferhunden und Hunden ähnlicher Größe die Regel und sollten von Anfang an bedacht werden.

Wer einen neuen Boden verlegen lässt, sollte als Schäferhundbesitzer eher kein Parkett wählen. Wenn Sie einen kleineren Hund halten, oder einen bestehenden Parkettboden „hundefest“ machen wollen, lautet die Empfehlung:

Parkett und Hunde sind kein Widerspruch

Besser ölen, als versiegeln.

Geölte Holzoberflächen sind optisch unempfindlicher, da die Oberfläche an sich schon sehr matt ist. Kratzer und auch Furchen fallen daher kaum auf. Anders ist dies bei einer lackierten Oberfläche. Kratzer fallen hierbei meist deutlicher auf.

Geöltes Parkett wirkt unempfindlicher

Geölte Parkettböden haben einen weiteren Vorteil. Nach einigen Jahren können diese problemlos nachgeölt werden und sehen dann wieder aus wie neu.

Ein erneutes Abschleifen entfällt dabei. Meist können feine Kratzer mit einer Parkett Poliermaschine herausgeschliffen werden und im Anschluss kann bereits die Ölung erfolgen.

Die richtige Pflege und Reinigung ist bei Parkett mit Haustieren entscheidend.

Ein deutlicher Vorteil gegenüber lackierten Flächen, wo sonst „das komplette Programm“ nötig wäre. Geölte Oberflächen kommen jedoch meist in Verbindung mit einer Dielen Renovierung zum Einsatz.

Je nach Körpergewicht Ihres Hundes, sollten Sie im Vorfeld austesten, ob Ihr Hund auf lackierten Flächen nicht zu sehr rutscht. Dies kann langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit Ihres Haustieres haben.

Für eine gewisse Zeit lässt sich mit Anti-Rutsch-Socken für Hunde sicherlich Abhilfe schaffen.

Noch bessere Haltbarkeit mit einem 2K-Öl

Seit wenigen Jahren können wir unseren Kunden auch sog. „2-Komponenten-Öle“ anbieten. Dabei wird dem Öl vor dem Auftrag eine zusätzliche „Härterkomponente“ beigemischt, welche eine höhere Endhärte und Abriebsfestigkeit ermöglicht. Besonders bei Parkettböden, die von Haustieren mitbenutzt werden, hat sich dieses System bewährt.

Geöltes Parkett kann mit einem Pflegeöl länger haltbar gemacht werden.

Welche Versiegelung fürs Parkett bei Katzen?

Generell lautet unsere Empfehlung bei Parkett & Haustieren daher, geölte Oberflächen vorzuziehen. Bei kleineren Haustieren, wie z.B. Katzen oder Hasen, können auch lackierte/versiegelte Oberflächen zum Einsatz kommen. Dabei ist nur wichtig, eine möglichst matte Versiegelung einzusetzen. Je mehr Glanz auf dem Boden zu sehen ist, umso stärker fallen Kratzer auf und umso schneller wirkt der Parkett- oder Dielenboden abgenutzt und stumpf.

Moderne Fertigparkettböden sind meist schon von Haus aus matt versiegelt. Wenn Ihr Parkettboden geschliffen und versiegelt werden soll, sprechen Sie das Thema „Mattversiegelung“ am besten beim Vor-Ort-Termin an. Nicht alle Renovierungsfirmen sind sich über die weitreichenden Folgen einer falschen Versiegelung bewusst.

Mehr Pflegeaufwand bei Parkett mit Haustieren?

Um Ihren Parkettboden möglichst lange in tadellosem Zustand zu erhalten, sollten Sie sich schon im Vorfeld über die richtige Parkettpflege informieren.

Bei Haustieren ist generell mit einem erhöhten Pflegeaufwand für Ihren Parkettboden zu rechnen. Bei geölten Böden bedeutet dies, Sie müssen öfter nachölen.

Bei versiegelten Böden bedeutet es, mehrmals im Jahr eine Vollpflege aufzutragen. Der langfristige Erfolg hängt dabei entscheidend von der richtigen Beschichtung ab.

Wie bereits zuvor beschrieben, sollten Sie im Zweifelsfall die Beschichtung mit Öl vorziehen.

Parkett und Katzen passen gut zusammen.

Vorsicht bei Tier-Urin auf Eicheparkett

Häufig wird die Wirkung von Tierurin und anderen Körperflüssigkeiten auf Parkettböden unterschätzt. Vor allem Eiche-Parkett reagiert sehr empfindlich auf jede Art von Urin. Eichenholz und Akazienholz enthalten Gerbsäure.

Diese reagiert chemisch mit Urin und es entstehen unschöne, dunkle Flecken auf dem Parkett.

Parkett und Haustiere: Häufiges Absaugen der Fläche verhindert das Verkratzen durch Schmutzpartikel auf dem Boden.

Derartige Fleckenbildung lässt sich auch mit dem Abschleifen des Parkettbodens nicht mehr entfernen, da meist das komplette Holz durchgefärbt wird.

Die einzige Abhilfe ist das Färben des Parkettbodens, bzw. die betroffenen Stellen auszuwechseln.

Eiche Mosaikparkett gefärbt als Nussbaum

Weiterführende Links:

Welche Möglichkeiten gibt es?

Manchmal lässt es sich nicht arrangieren, alle Möbel von der Fläche zu entfernen. Insbesondere wenn das Parkett in mehreren Zimmern gleichzeitig renoviert werden soll, wird es schnell eng im Haus. Das Bad und der Flur sind schnell voll gestellt. Und was nun?

Wir haben für Sie einige Lösungsvorschläge aus der Praxis gesammelt und hier zusammengefasst.

Das Thema Möbel ausräumen ist beim Parkett schleifen immer wieder eine Herausforderung. Noch etwas komplizierter wird es im Winter, weil hier die Optionen Balkon und Garten meist nicht genutzt werden können.

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Ihr Vorteil wenn die Möbel draußen sind

Wenn alle Möbel von der Fläche entfernt wurden, kann die Parkettsanierung in einem Zug geschehen. Zwar ist es möglich, die Arbeit in mehrere Abschnitte aufzuteilen, dies führt jedoch beim Handwerker immer auch zu höherem Aufwand. Damit verbunden sind Mehrkosten für die Anfahrt und das Einrichten der Baustelle.

Nicht zuletzt sind auch technische Herausforderungen mit einer Teilsanierung Ihres Parkettbodens verbunden. Wo setzt man die Übergänge? Wie teilt man die Fläche am Besten auf? Am leichtesten lässt sich dies bei einer Besichtigung vor Ort klären. Beim Gespräch stellen wir meist schnell fest was machbar ist und was nicht.

Links: das Klavier wurde einfach abgedeckt und bei der Renovierung verschoben.

Höherer Aufwand bei mehreren Abschnitten

Man kann Parkett auch in mehreren Abschnitten abschleifen. Dazu muss man nur die Fläche richtig aufteilen und die Ausführung und Termine sorgfältig planen. Für fast jede Problemstellung bei diesem Thema, gibt es eine Lösung.

Hierbei fallen dann noch Planungspunkte wie z.B. die Aufteilung der Versiegelung ins Gewicht. Die Parkettversiegelung (auch als Parkettlack bezeichnet) wird nämlich nach dem Parkett abschleifen bzw. Dielen schleifen, in mehreren Schichten aufgetragen. Findet Ihre Renovierungsmaßnahme in mehreren Abschnitten statt, müssen wir auch die Trocknungszeiten mit einplanen. Ein persönliches Gespräch vor Ort bringt meist schnell eine Lösung.

Staubfreies Schleifen ermöglicht auch Teilsanierung

Immer wieder blicken wir in erstaunte Gesichter, wenn das Thema „Staubfreies Parkett schleifen” aufkommt. Tatsächlich ist es so, dass der gesamte Feinstaub von unseren Maschinen abgesaugt wird. Trotzdem dürfen Sie keine klinisch reine Wohnstube erwarten. Wo gehobelt wird, fallen noch immer Späne. Doch Späne bleiben am Boden liegen. Den Feinstaub erledigt unsere Absaugung.

Parkettrenovierung ohne Staub
Um auf Nummer sicher zu gehen, können bestehende Möbelstücke auch mit einer Plane abgedeckt werden. Sprechen Sie uns einfach darauf an, wir finden eine Lösung.

Wohin mit den Möbeln?

In der Praxis haben sich die folgenden Möglichkeiten bei unseren Kunden bewährt:

  1. Einlagerung in der Garage
  2. Einlagerung im Keller
  3. Möbel auf den Balkon/Garten und mit einer Plane abdecken
  4. Eine Faltgarage oder Faltzelt im Garten aufstellen

Bei Umzügen oder großen Renovierungsaktionen bleibt außerdem noch die Einlagerung bei der Umzugsfirma oder bei einem der bekannten Self-Storage Anbietern.

Was tun mit Einbaumöbeln?

Wenn Sie sich sicher sind, dass die Einbaumöbel auch in den nächsten 15-20 Jahren dort bleiben werden wo sie jetzt sind, arbeiten wir diese einfach an. Das bedeutet, unser Mitarbeiter schleift passgenau an Ihren Einbauschrank heran.

Ideal ist es, wenn Ihr Einbauschrank über einen abnehmbaren Sockel verfügt. Dies ist z.B. bei Küchen üblich. So können wir ohne großen Aufwand sogar noch etwas unter Ihren Schrank schleifen. Nach dem Holzboden abschleifen und versiegeln, wird der Sockel wieder montiert und es bleibt kein Übergang sichtbar.

Der einst so schöne Parkettboden ist in die Jahre gekommen, doch wer muss das Parkett abschleifen beim Mieterwechsel eigentlich bezahlen? Dieser Artikel beleuchtet das Thema und beantwortet die häufigsten Fragen zum Thema ‚Mieterwechsel und Parkettrenovierung‘.

Dabei legen wir den Fokus auf den privaten Bereich. Für Geschäftsräume gelten oft andere Regelungen & Bestimmungen. Auch kann dieser Beitrag nicht den Gang zum Anwalt ersetzen. Er spiegelt lediglich unsere einschlägigen Erfahrungen wider.

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Dass Mietrecht und die Parkettrenovierung

Wurde der Parkettboden über mehrere Jahre hinweg vom Mieter genutzt und ist nun stark beschädigt, muss abgewogen werden, ob es sich hierbei um ‚übermäßige Abnutzung‘ handelt oder ob die Beschädigungen der Nutzungsdauer angemessen sind.

Einschlägige Gerichtsurteile gehen von einer Nutzungsdauer zwischen 12 und 20 Jahren aus. Bei der Berechnung dieser Dauer muss jedoch beachtet werden, ob der Parkettboden beim Einzug seinerzeit überhaupt frisch renoviert war oder sich bereits in einem abgenutzten Zustand befand.

Was ist ‚normale‘ Abnutzung und was ist übermäßige Abnutzung?

Als ‚normale‘ Abnutzung gelten in der Regel abgelaufene Versiegelungen bzw. abgelaufene Schichten des Parkettöls, sowie oberflächliche Verkratzungen an der Parkettversiegelung.Ältere Parkettversiegelungen neigen dazu, mit der Zeit zu vergilben. Die so entstehenden Farbunterschiede an Stellen, wo vorher Möbel standen, sind ebenfalls als ‚normal‘ zu bewerten. Auch leichte Druckspuren von Möbeln oder einem schweren Regal, sind nach einigen Jahren völlig normal. Derlei Beschädigungen sind daher kaum als ‚übermäßig‘ durchzusetzen.

Generell haftet der Mieter nur für Schäden, die über den ‚vertragsgemäßen Gebrauch‘ hinausgehen. Beispiele hierfür sind z.B. aufgequollene Parkettstäbe, sehr tiefe Dellen oder gar Urinspuren – wie häufig durch Haustiere verursacht (Urinspuren auf Eiche-Parkett lassen sich oft durch das komplette Einfärben eines Parkettbodens überdecken).

Auch die durch Pfennigabsätze verursachten Abdrücke – beispielsweise auf Weichholz-Dielenböden sind als übermäßige Abnutzung anzusehen. Wer seinen Weichholz-Dielenboden mit Metallabsätzen begeht, nutzt diesen keinesfalls ordnungsgemäß und kann daher für derartige Schäden belangt werden.

Parkett schleifen Vermietersache?

Wie sind Schäden durch Haustiere zu beurteilen?

Laut einschlägiger Urteile haftet der Mieter z.B. für Kratzer die ein in der Wohnung gehaltener Hund verursacht hat. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Vermieter die Haltung des Hundes zuvor ausdrücklich gestattet hat.

Spätestens wenn der Mieter bemerkt, dass sein Haustier den Boden verkratzt, muss er die Nutzung so einschränken, dass dies nicht mehr möglich ist.

Das kann z.B. bedeuten, den Hund nur in Räumen ohne Parkett zu halten oder z.B. „Antirutsch-Socken“ für den Hund zu kaufen.

Wurde vor dem Mieterwechsel eine entsprechend robuste Versiegelung aufgetragen, ist die Gefahr von Kratzspuren durch Haustiere wesentlich geringer. Gegen schwere Hunde und ihre massiven Krallen ist jedoch leider noch kein Kraut gewachsen.

Sind Kratzspuren durch Hunde bei Mietwohnungen "normale Abnutzung"?

Ist das Abschleifen und Versiegeln eine Schönheitsreparatur?

Entgegen mancher älterer Mietverträge ist das Abschleifen und Versiegeln eines Parkettbodens keineswegs eine „Schönheitsreparatur“. Vermieter sollten davon absehen, das Dielen schleifen von vorn herein im Mietvertrag dem Mieter aufzubürden. Dies kann ganze Passagen im Vertrag für nichtig erklären.

Als Schönheitsreparatur zählen beispielsweise Schäden wie oberflächliche Kratzspuren, die mittels Parkettpflegemittel beseitigt werden können. Auch kleinere Macken, die sich mit einem Parkettreparaturset beseitigen lassen, stellen eine Schönheitsreparatur dar.

Keine Schönheitsreparatur sind z.B. ganze Parkettstäbe/Dielen, die ausgewechselt werden müssen.

Auch größere Wasserflecken sind keine Schönheitsreparaturen, da diese nicht mehr ohne eine Komplettsanierung entfernt werden können. In diesem Zusammenhang kommt oft die „Teilweise Sanierung“ ins Spiel. Scheinbar kostengünstig soll die Parkettfläche nur an den beschädigten Stellen in Stand gesetzt werden. Doch dies stellt meist keine optimale Lösung dar.

Ist teilweise Abschleifen eine akzeptable Lösung für den Vermieter?

Oft sind beim Auszug/Mieterwechsel nur recht kleine Teilflächen beschädigt. Werden diese z.B. in einem Wohnzimmer partiell abgeschliffen und versiegelt, kommt es immer zu Veränderungen der Holzfarbe und des Glanzgrades.

Meist hebt sich eine teilsanierte Stelle vom Rest des Bodens deutlicher ab, als die ursprüngliche Beschädigung.

Eine solche Sanierung des Holzbodens kann eine Übergangslösung während der Mietzeit, bis zum Mieterwechsel darstellen. Eine vollwertige Wiederherstellung des Dielen/Parkettbodens ist sie jedoch nicht.

Auch wenn es wehtut: eine übergangslose Renovierung der beschädigten Fläche ist nur möglich, wenn alle zusammenhängenden Teile des Parkettbodens abgeschliffen werden.

Wie berechnet sich der Zeitwert eines Parkettbodens, wie wird er abgeschrieben?

Hat der Mieter eine übermäßige Abnutzung des Bodens zu verantworten, so muss er dennoch nur den Zeitwert und nicht den Neuwert des Bodens ersetzen. Außerdem muss die übermäßige Abnutzung zunächst vom Vermieter nachgewiesen werden.

Wie bereits oben beschrieben wird dann die durchschnittliche Nutzungsdauer (12 – 20 Jahre) angesetzt. Nach der Berechnung des Zeitwertes werden dann die Kosten für die Parkettrenovierung über die Zeit der Nutzungsdauer hinweg, linear aufgeteilt.

Beispiel:

Der Parkettboden wurde 10 Jahre vom Mieter genutzt. Vor dem Einzug wurde der Boden frisch renoviert. Die Kosten für die erneute Parkettsanierung können in diesem Falle zu ca. 80% dem Mieter angelastet werden (Dies stellt lediglich einen Erfahrungswert dar).

Wie kann der Vermieter eine übermäßige Abnutzung nachweisen?

Die übermäßige Abnutzung des Parkettbodens kann der Vermieter z.B. durch eindeutige Protokollierung nachweisen.

Der Vermieter kann z.B. durch ein Übergabeprotokoll den Zustand des Bodens beim Einzug/Mieterwechsel festhalten und sich abzeichnen lassen. Ohne ein solches Protokoll (am besten mit detaillierten Fotos) ist es meist sehr schwierig, eine übermäßige Abnutzung nachzuweisen.

Wie nutzt man die Rechtslage als Vermieter?

Obwohl in Deutschland der allgemeine Regulierungswahnsinn herrscht, gibt es immer noch den Grundsatz der Vertragsfreiheit.

Dem Vermieter steht es somit frei, mit seinem Mieter individuelle Vereinbarungen zu treffen. Hierbei darf es sich jedoch nicht um eine Vertragsklausel des Mietvertrages selbst handeln. Auch darf es sich nicht um eine Bestimmung wie beispielsweise die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ oder um vorgefertigte „Formularverträge“ handeln.

Eine wirkliche individuelle Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter ist für beide Parteien bindend und die Rechtsfolge lässt sich nach den allgemeinen Grundsätzen des Schuldrechtes abwickeln.

Im Zweifel sollten sich Vermieter eine solide Vereinbarung vom Rechtsanwalt entwerfen lassen.

Was, wenn ein Teppich auf dem Parkettboden verklebt wurde?

Teppichböden werden oft über alte Parkettböden verlegt (diese sind mittels Parkettkleber ja fest mit dem Untergrund verbunden). Viele Mieter versuchen so z.B. einen unschönen oder abgenutzten Parkettboden zu überdecken. Dabei gibt es die Möglichkeit, den Teppichboden vollflächig zu verkleben oder ihn nur teilweise mittels Klebestreifen (= doppelseitiges Klebeband) zu fixieren.

Während die erste Variante unweigerlich zur Zerstörung des Parkettbodens führt und der Parkettboden entfernt werden muss, kann ein Klebeband unter Umständen rückstandslos entfernt werden.

Einige Jahre nach der Verklebung machen die meisten Fixierungen jedoch Probleme, da eine Weichmacherwanderung stattfindet. Die Parkettversiegelung wird somit grau/schwarz und es hilft nur noch das Abschleifen und Versiegeln. Derlei Ursachen sind meist eindeutig auf den Verursacher zurückzuführen und von diesem zu verantworten.

Zusammenfassung

Entgegen der Rechtsgrundlage erleben wir immer wieder, dass nach kurzen Verhandlungen eine Einigung zwischen Vermieter und Mieter stattfindet. Da meist nur kleinere Teile der Fläche stark beschädigt sind, sehen viele Mieter keinen Grund, die gesamte Fläche zu sanieren.

Wie beschrieben, führt eine Teilsanierung jedoch zu keinem optimalen Ergebnis. Vermieter, die an einer schnellen Lösung interessiert sind, übernehmen daher meist einen Teil der Sanierungskosten. Die meisten Mieter erklären sich nach einer entsprechenden Nutzungsdauer bereit, ebenfalls einen Teil der Kosten fürs Parkett schleifen zu übernehmen. Wie groß die Gewichtung ist, sollte individuell nach Beschädigungsgrad beurteilt werden.

Bevor es zum Äußersten kommt, sollte man sich als Vermieter klar machen, wie die Beweislage aussieht, bzw. ob entsprechende Protokolle vom Einzug vorhanden sind. In Anbetracht der hohen Kosten einer gerichtlichen Einigung, ist eine Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter oft wirtschaftlich sinnvoller.

Manchmal erleben wir den glücklichen Fall, dass sowohl der alte Mieter, der Vermieter, als auch der neue Mieter sich die Kosten der Parkettsanierung teilen 🙂

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